Wollen auch Sie von den Vorteilen einer guten Vernetzung profitieren und sich als Ärztin oder Arzt für die integrierte Versorgung engagieren? Dann werden Sie Mitglied.
Schritt 1 – Mitgliedschaft beantragen
Beantragen Sie die Mitgliedschaft in unserem Verein. Senden Sie dazu das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit einem kurzen Lebenslauf an uns.
» Mitgliedschaftantrag
» Beispiel Lebenslauf
Ansprechsperson (nach Bezirk)
Bezirk Andelfingen
Dr. med. Peter Ritzmann, 052 647 47 38, peter.ritzmann@hin.ch
Bezirk Winterthur
Med. prakt. Manuela Vetter, 052 233 10 00, manuela.vetter@hin.ch
Bezirk Bülach
Dr. med. Dominik Nauer, 044 860 71 71, d.nauer@bluewin.ch
Bezirk Dielsdorf
Dr. med. Peter Wespi, 044 853 37 37, peter.wespi@huusarzt.ch
Schritt 2 – Aufnahme als Mitglied
Der Vorstand unseres Vereins prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und entscheidet über Ihre Aufnahme in unseren Verein.
Erwartungen an die Mitglieder
- Identifikation mit den Zielen des Vereins
- Kollegialität im Verein sowie in den örtlichen Ärzteorganisationen
- Loyalität zum Verein und seinen demokratisch gefällten Beschlüssen
- Bereitschaft zu pionierhaften Projekten
- Verlässlichkeit und Bereitschaft zu Selbstreflexion
- Bereitschaft, gemäss Profil des Vereins zu praktizieren und dessen Kultur übernehmen
Bedingungen für die Mitgliedschaft
Bedingungen | ordentliche Mitglieder | ausserordentliche Mitglieder |
Tätigkeit zu mindestens 50% als Grundversorger in einer Praxis, die mehr als 50% als Grundversorgung anbietet. | MUSS | KANN |
Tätigkeit im Tätigkeitsgebiet des Vereins hawa – Haus- und Kinderärzte | MUSS | KANN |
Selbständige ärztliche Tätigkeit oder als Angestellte/r in einer Praxis, die sich mehrheitlich im Besitz von hawa-Mitgliedern befindet oder aber im Besitz von hauptberuflich in der Praxis Mitarbeitenden. | MUSS | KANN |
Abrechnung über eigene Kostenstelle (ZSR-Nummer) oder über diejenige einer Praxis, die sich mehrheitlich im Besitz von hawa-Mitgliedern befindet oder aber im Besitz von hauptberuflich in der Praxis Mitarbeitenden. | MUSS | KANN |
Ausbildung und Qualifikation in den Fachgebieten – FMH Allgemeine Innere Medizin – FMH Pädiatrie (mit / ohne Subspezialität) oder äquivalente Qualifikation als Grundversorger gemäss der Definition der Weltorganisation für Hausarztmedizin WONCA. |
MUSS | KANN |
Verpflichtung qualitativ hochwertige medizinische Grundversorgung anzubieten. | MUSS | KANN |
Teilnahme an einem vom Verein anerkannten Qualitätszirkel (mindestens 7 Teilnahmen pro Jahr). | MUSS | KANN |
Keine Doppelmitgliedschaft mit anderem Managed Care- oder Integriertem Versorgungs-Modell im Tätigkeitsgebiet des hawa. | MUSS | KANN |
Anschluss an hawa-Hausarztverträge als Grundversorger | MÖGLICH | BEDINGT MÖGLICH* |
*Ein Anschluss ist auf Antrag an den Vorstand möglich, wenn alle Bedingungen für ordentliche Mitglieder erfüllt werden mit Ausnahme der Mitgliedschaftskriterien 2. und/oder 3. und 4. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre kann auf Gesuch geprüft werden.
Inkraftsetzung
Die Bedingungen für die Mitgliedschaft und die Anschlussmöglichkeiten für Mitglieder wurden vom Verein hawa – Haus- und Kinderärzte anlässlich der Mitgliederversammlung vom 27. Mai 2021 genehmigt und treten ab sofort in Kraft.
Sanktionen bei Nichterfüllung
- Verwarnung und Frist zur Erfüllung
- Antrag auf Ausschluss aus dem Verein hawa – Haus- und Kinderärzte
Schritt 3 –Dienstleistungsvertrag mit hawadoc AG
Die hawadoc AG unterstützt uns im Hausarztmodell und stellt den professionellen Betrieb unseres Vereins sicher. Der Dienstleistungsvertrag regelt die Beziehung zu den angeschlossenen Hausärzten und ist Voraussetzung, dass Sie das Hausarztmodell anbieten können. Nach Ihrer Aufnahme in den Verein stellt Ihnen die hawadoc AG den Dienstleistungsvertrag zu.